Männerdiskriminierung in der Rentenversicherung

 

 

 

Die statistische Lebenserwartung von Männern beträgt 78,6 Jahre, die von Frauen 83,4 Jahre. (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1783/umfrage/durchschnittliche-weitere-lebenserwartung-nach-altersgruppen/) Würde in einem Denkmodell völlige Gleichstellung (gleicher Lohn, gleiche Rente von 1.000 €, gleiche Lebensarbeitszeit von 45 Jahren) unterstellt, dann würden Männer wie Frauen 540 Monate in die Rentenkasse einzahlen, Frauen aber 197 Monate lang Rente bekommen und Männer nur 128 Monate.

 

 

 

Eigentlich müssten wegen der ungleichen Verhältnisse auch ungleiche Rentenbeiträge eingezahlt werden. In einem vereinfachten Modell ohne Verzinsung und Verwaltungskosten würden Männer 128.000 € Rente bekommen, was auf 540 Monate eine Ansparrate von 237,04 € monatlich ergeben würde. Frauen müssten dagegen 197.000 € ansparen, was 364,82 € monatlich wären. Es wird aber ein einheitlicher Beitrag erhoben, was bei 50 % Frauen- und Männeranteil 300,93 € wären. Männer zahlen nach diesem Modell also einen Frauenförderungszuschlag von 63,89 € oder 27 %.

 

 

 

Was früher nur für die gesetzliche Rente galt, ist nach der EG-Richtlinie „2004/113/EG vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen“ auch bei privaten Versicherungen anzuwenden. Sie dürfen nur noch Unisex-Tarife (hat nichts mit dem Liebensleben der Studenten zu tun) anbieten und die unterschiedliche Lebenserwartung nicht berücksichtigen. Eine Verpflichtung für Frauen, früher zu sterben, gibt es dagegen nicht. Es ist auch keine Diskriminierung wegen des Alters, wenn private Krankenversicherungen von alten Menschen wegen ihres höheren Krankheitsrisikos einen höheren Beitrag verlangen. Wenn private Rentenversicherungen aber das höhere „Risiko“, dass Frauen länger leben als Männer, im Preis einkalkulieren, ist das eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

 

 

 

Im Ergebnis sind private Rentenversicherungen also für Männer ein Verlustgeschäft, weshalb sie nur noch von klugen Frauen und dummen Männern abgeschlossen werden. Damit erhöht sich der Unisex-Beitrag, und automatisch auch der Frauenförderungsaufschlag für die dummen Männer, denen die Unvorteilhaftigkeit dann auch langsam auffallen müsste. Dann werden auch die privaten Rentenversicherungen vollständig ent-mannt.

 

 

 

In der gesetzlichen Rente wird dieser Nachteil der Männer vom Bundeszuschuss verdeckt. Der Frauenförderungsaufschlag wird also vom Steuerzahler übernommen. Aber ist das dann wirklich eine Gleichstellung? Eine Gleichberechtigung ist es auf keinen Fall!